Alles über die Schiesspflicht und Entlassungen aus der Armee

Schiesspflicht 2013
die Armeeangehörigen welche 2012 die Rekrutenschule absolviert haben, bis und mit Jahrgang 1979. Armeeangehörige, welche 2012 aus der Armee entlassen wurden, sind nicht mehr schiesspflichtig, es darf aber "Freiwillig" Absolviert werden!
Entlassungen 2013:
Auf den 31.12.2013 werden die folgenden AdA aus dem Militärdienst entlassen:
Soldaten, Gefreite, Obergefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister des Jahrgangs 1979 sowie 1980 –1983, sofern die Dienstleistungspflicht erfüllt ist.
Armeeangehörige, welche ihre Dienstpflicht in der zweiten Jahreshälfte erfüllen, werden erst im darauffolgenden Jahr aus der Militärdienstpflicht entlassen und sind deshalb schiesspflichtig.
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:
Das Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten, das Dienstbüchlein, das Schiessbüchlein oder der Militärische Leistungsausweis, ein amtlicher Ausweis, die persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug, der persönliche Gehörschutz. Bei fehlenden Unterlagen wenden Sie sich an die Militärbehörde Ihres Wohnkantons oder bei uns.
Weitere nützliche Infos
- Dispensionsgesuch Sie können dieses Jahr aus triftigen Gründen nicht schiessen? Sie müssen ein Gesuch um Dispensation von der Schiesspflicht stellen.
